Gemeinde
Kommentar zu
Fragen der NBK an das Kollegium, GR-Sitzung vom 26.02.25

1. Frage von Astrid Pauquet an Daniel Hilligsmann
Nach Ausbruch des Ukraine-Krieges im Jahr 2022 und der dadurch entstandenen Energiekrise gab es in der Tat eine Rechtfertigung, die Beleuchtung nachts abzuschalten.
Die Strompreise haben sich jedoch wieder erholt und befinden sich inzwischen unter dem Niveau vor Kriegsbeginn in der Ukraine.
Dennoch müssen viele Menschen, die in Schichtarbeit beschäftigt sind, sich in Kelmis noch immer in vollständiger Dunkelheit zu ihren Arbeitsplätzen bewegen. Hiervon sind insbesondere Frauen betroffen, die ihre Tätigkeit in Seniorenheimen und Krankenhäusern im Schichtbetrieb wahrnehmen.
Frage: Ist es eigentlich noch zu verantworten, diese Menschen in der dunklen Jahreszeit dieser Gefahr auszusetzen und wie hoch ist die Einsparung in KW im Vergleich der letzten 5 Jahre festgestellt worden?
Antwort Daniel Hilligsmann:
Die Beleuchtung befindet sich in einer Umrüstungsphase mit sparsamen Leuchtmitteln.
Nach Beendigung der Umrüstung wird die Beleuchtung nachts wieder eingeschaltet.
Eine Einschaltung der Beleuchtung würde aktuell ein zusätzlicher Stromverbrauch von 120.000 kWh verursachen, was einem Betrag von 36.000 € gleichkäme.
Kommentar der NBK
Diese Kosteneinsparung kann nicht unmittelbar auf die Abschaltung zurückzuführen sein, da die Strompreise inzwischen drastisch gesunken sind und niedriger als vor Kriegsbeginn.
Die Aussage des Bürgermeisters bezüglich der jährlichen Einsparung beziffert dieser einmal auf 20.000 kWh, in einer weiteren Darlegung dann 120.000 kWh.
Die Aussage des Bürgermeisters bezüglich der jährlichen Einsparung beziffert dieser einmal auf 20.000 kWh, in einer weiteren Darlegung dann 120.000 kWh.
Daher hat die NBK eine weitere schriftliche Nachfrage zum kWh-Verbrauch eingereicht.
Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, dass die Verantwortlichen es zulassen, dass sich Frauen in völliger Dunkelheit zu ihren Arbeitsplätzen bewegen müssen, während für Bürger/innen, die am Wochenende Feierlichkeiten nachgehen, die Beleuchtung wieder hochgefahren wird.
Allerdings ist es nicht nachvollziehbar, dass die Verantwortlichen es zulassen, dass sich Frauen in völliger Dunkelheit zu ihren Arbeitsplätzen bewegen müssen, während für Bürger/innen, die am Wochenende Feierlichkeiten nachgehen, die Beleuchtung wieder hochgefahren wird.
2. Frage von Jean Ohn an Daniel Hilligsmann
Am 17. September 2023, also vor 17 Monaten, wurde der neue Kirchplatz eingeweiht.
Am 26.08.24, vor 7 Monaten, stellte ich die Frage, warum sich dort keine Zebrastreifen befinden. Die Antwort des damaligen Bürgermeisters: Dies sei eine Begegnungszone, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h gelte!
Fragen: Warum ist die Begegnungszone noch immer nicht in der kommunalen Verkehrsordnung vorgesehen worden und warum fehlt das Schild F12 a und F12 b, um die Fußgänger zu schützen.
Antwort Daniel Hilligsmann:
Ich beziehe mich auf die laufende Mobilitätsstudie, die ja verschiedene Anpassungen vorsieht. Die Verkehrssituation soll an dieser Stelle bestehen bleiben, bis die Umbauarbeiten des „Betreuten Wohnen“ beendet sind. Nach den Bauarbeiten werden wir die Lage überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Kommentar der NBK
Die Situation entlang der Terrasse ist unverantwortlich, da die Fußgänger außerhalb der Zebrastreifen immer im Eigenverschulden die Straße überqueren. Ein Zebrastreifen befindet sich am Gemeindehaus und der nächste an der Lütticher Straße. Was ist da so kompliziert, die kommunale Verkehrsordnung abzuändern, um, so wie die Baugenehmigung es vorsieht, eine Begegnungszone vorzusehen und ein paar Verkehrsschilder aufzustellen. Will man wirklich warten, bis dort jemand ernsthaft angefahren wird und niemand für den Schaden aufkommt.
Soll wirklich akzeptiert werden, dass in der einzigen noch mehr oder wenig funktionierenden Geschäftsstraße die Fußgänger eine Strecke von 150 bis 200 Meter zurücklegen müssen, um die Straße zu überqueren.
Hier entzieht sich Bürgermeister Hilligsmann seiner Verantwortung, die Sicherheit der Bürger/innen zu gewährleisten.
3. Frage von Louis Goebbels an Pascal Kreusen.
Im außerordentlichen Haushalt 2025 ist ein Posten für den Ankauf einer Parzelle im Umfeld des Seniorenheims LEONI vorgesehen.
Frage hierzu: Gibt es eine Kostenschätzung des Immobilienerwerbskomitees pro m² ? Wie groß ist das Grundstück und welche ist die künftige Zweckbestimmung?
Antwort Pascal Kreusen:
In der Tat handelt es sich um ein Grundstück, das die Gemeinde kaufen möchten, um die Verbindung des Seniorenheims LEONI zum „Betreuten Wohnen“ am Kirchplatz herzustellen. Es handelt sich um ein Grundstück mit der Größe von 711m², und wurde vom Immobilienerwerbskomitee auf 240 € pro m² geschätzt.
Kommentar der NBK
Wenn man zugrunde legt, dass dieses Grundstück bei der Verhandlung für den Bau des Seniorenheims LEONI vom Immobilienerwerbskomitee im Jahr 2017 auf 40 € pro m² eingeschätzt wurde, bedeutet dies, dass dieses Amt es heute, sieben Jahre danach, auf das Fünffache schätzt. Zum Zeitpunkt der neuen Einschätzung war Ex-Bürgermeister Luc Frank Kommissar des Immobilienerwerbskomitees für die DG. Es ist allerdings zu prüfen, ob Frank die Einschätzung vorgenommen oder ein anderer Beamter die Akte abgezeichnet hat. Fakt ist jedoch, dass Herr Frank die neue Einschätzung beantragt hat, weil er den Preis zu niedrig fand. Hier wird die Gemeinde, bzw. der Steuerzahler regelrecht abgezockt, denn selbst bei einer Neueinschätzung auf 100 €/m², würde das Grundstück lediglich 71.100 € kosten, also rund 76.000 € weniger als im Haushalt eingetragen ist.
Kein Wunder, dass unsere Gemeinde pleite ist!
4. Fragen von Louis Goebbels an Pascal Kreusen.
Die Ausführung des Projekts „Betreutes Wohnen“ rückt offensichtlich immer näher. Neben einer schriftlichen Frage, die wir bereits eingereicht haben, hier weitere Fragen zu der Akte.
Frage 1: Ist das Vorhaben, eine Kinderkrippe in das Projekt zu integrieren, noch immer akut?
Antwort Pascal Kreusen:
Die Gemeinde steht diesbezüglich noch immer in Verhandlung mit dem ZKB.
Kommentar der NBK
Wenn diese Einrichtung, mit einer Fläche von 170 m² nicht in dem Erdgeschoss dieses Projekts untergebracht wird, entsteht erneut ein großes Finanzierungsloch, wofür eine Alternative gefunden werden muss. Die Gemeinde hat das Projekt Geschäftslokale ohne Unterstützung der DG finanziert, wodurch die zu erwartende Verluste immer größer werden.
Frage 2: Da, laut Aussage des Rendanten der Kirchenfabrik, die Kirche von dem Projekt „Betreutes Wohnen“ Abstand genommen hat, wie soll die Kostendeckung für diese freibleibende Fläche gefunden werden?
Antwort Pascal Kreusen:
In der Tat ist es so, dass die Kirchenfabrik von der Einrichtung eines Lokals im Projekt „Betreutes Wohnen“ Abstand genommen hat und auch nicht zu einer Anmietung bereit ist. Es muss nun eine neue Nutzung für die Fläche gefunden werden.
Kommentar der NBK
Auch hier trifft ebenfalls zu, was wir im vorhergehenden Kommentar aufführen. Der feststehende Verlust dieser Nutzungsfläche durch die Kirchenfabrik wird mit Sicherheit eine zusätzliche Belastung beim Finanzieren aufweisen.
Berechnungen der NBK ergeben, dass dieses Bauvorhaben einen jährlichen Verlust zwischen 150.000 € und 250.000 € verursachen wird.
Was dies bei der prekären Finanzlage bedeutet, dürfte für jeden, der versucht, mit seinem Einkommen auszukommen, auf der Hand liegen.
Der Steuerzahler wird es richten müssen!
Steuererhöhungen finden schon statt und werden in einem Ausmaß folgen, womit niemand gerechnet hat.
Der Steuerzahler wird es richten müssen!
Steuererhöhungen finden schon statt und werden in einem Ausmaß folgen, womit niemand gerechnet hat.