
Das in der Gemeindegesetzgebung festgeschriebene Recht, dem Gemeindekollegium Fragen zu stellen, ist ein essenzielles Grundrecht, welches es zumindest der Opposition ermöglicht, Erkenntnisse aus aktuellen Sachfragen öffentlich zu thematisieren.

Kommentar zur Gemeinderatssitzung vom 30.04.2025
Kritische Fragen kommen einem amtierenden Bürgermeister ungelegener als eine organisierte Selbstbefragung durch die eigenen Mehrheitsmitglieder, wie sie ebenfalls am Mittwochabend stattfanden.
Kritische Fragen kommen einem amtierenden Bürgermeister ungelegener als eine organisierte Selbstbefragung durch die eigenen Mehrheitsmitglieder, wie sie ebenfalls am Mittwochabend stattfanden.